Mit Kompetenz und Erfahrung unterstütze ich Sie bei grenzüberschreitenden internationalen Steuerrechtsfragen:
Qualifikationsfragen und -konflikte von internationalen Personengesellschaftsstrukturen (GmbH & Co. KG Strukturen, GbR und KG des deutschen Rechts, stille Beteiligungen usw.) gehören zu meiner Kernkompetenz. Dazu gehört auch die Beratung bei der Qualifikation oder Implementierung von in Stiftungen und Trusts strukturierten Vermögen. Passion für Steuerrecht.
Ich berate natürliche Personen in allen Bereichen der Einkommens- und Vermögenssteuern und erarbeite ganzheitliche Lösungen bei komplexen Fragen im Zusammenhang mit Selbstständig Erwerbenden mit speziellem Fokus auf Kunst und Steuerrecht, internationalen Ehegatten, Mitarbeiterbeteiligungen, Grundstückgewinnsteuern, Nachfolgeplanung sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Ich verfüge über fundiertes Wissen bei Koordinationsfragen im Sozialversicherungsrecht und begleite Sie übergreifend bei Fragen von internationalen Arbeitsverhältnissen.